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Erläuterungen zu § 4 Geschäftsordnung der Landessynode

Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Dr. Conring/Niebuhr/Huget)

Stand: 01.01.2021

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Allgemeines

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Absatz 1

Artikel 128 Absatz 1 wurde durch das 67. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen (KABl. 2020 I Nr. 92 S. 236) geändert. Die Änderung des Tagungsrhythmus der Landessynode war ebenso in der Geschäftsordnung für die Landessynode (GOLS) nachzuvollziehen. § 4 GOLS wurde durch die Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen angepasst (KABl. 2020 I Nr. 105, S. 252). Weitere Informationen finden Sie hier.
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