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Richtlinien zur Feier des Heiligen Abendmahls
Vom 25. Juni 2020
(KABl. 2020 I Nr. 63, S. 168)
####Die Kirchenleitung hat die nachfolgenden Richtlinien beschlossen:
- 1Jesus Christus lädt die Seinen im Heiligen Abendmahl zur Gemeinschaft mit sich und untereinander ein. 2„Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein“ (Leuenberger Konkordie Nr. 15). 3Er schenkt seiner Gemeinde Versöhnung, Heil und Hoffnung. 4Die Feier des Heiligen Abendmahls beinhaltet Freude und Dankbarkeit
- in Erinnerung an Gottes befreiendes und versöhnendes Handeln auch in Jesu Leben, Tod und Auferstehung,
- im Erleben der Gemeinschaft mit Gott und den Menschen, die der in seinem Mahl gegenwärtige Christus über Grenzen hinweg schenkt,
- und in der hoffnungsvollen Erwartung seines Kommens und der Überwindung des Todes.
- 1Im Heiligen Abendmahl wird die Gemeinschaft mit Jesus Christus und untereinander gefeiert, die in der Taufe ihre Bestätigung findet. 2Alle Getauften sind zum Abendmahl eingeladen. 3Taufe und Abendmahl stehen in einer engen Verbindung. 4Diese Verbindung ist nicht exklusiv. 5Wer sich durch Jesus Christus eingeladen weiß und auf dem Weg zur Taufe ist, kann am Abendmahl teilnehmen.
- 1Das Sakrament des Heiligen Abendmahls nimmt einen außerordentlichen Stellenwert im evangelischen Gottesdienst ein. 2Jede Gemeinde trägt Verantwortung dafür, die Menschen durch Verkündigung, Gespräch und Gebet auf die Feier des Abendmahls vorzubereiten. 3Die Mahlfeier selbst soll würdevoll gestaltet sein. 4Das beinhaltet auch einen angemessenen Umgang mit den Elementen vor, während und nach der Mahlfeier.
- 1Das Heilige Abendmahl wird in beiderlei Gestalt gereicht. 2Nach reformatorischem Verständnis hat auch, wer nur das Brot oder nur den Kelch empfängt, Teil an der vollen Gabe des Heils im Abendmahl.
- Das Brot kann in Oblatenform gereicht werden.
- 1Im Kelch wird Wein und/oder Saft „vom Gewächs des Weinstocks“ (Lk 22,18) gereicht. 2Presbyterien sollen sorgfältig überlegen, ob sie die eine, die andere oder beide Formen der Darreichung wählen.
- 1Die Regelform der Austeilung von Wein oder Traubensaft ist der Gemeinschaftskelch. 2In ihm kommt die gemeinschaftsschenkende Kraft des Abendmahls sinnfällig zum Ausdruck. 3Andere Formen der Darreichung, z. B. die Intinctio oder Einzelkelche, sind möglich.
- 1Das Presbyterium hat die Aufgabe, das Abendmahl so zu gestalten, dass Kinder gut und gerne daran teilnehmen können. 2Das Abendmahl, an dem Kinder teilnehmen, ist das eine Abendmahl der Gemeinde. 3Den Kindern soll ein ihrem Alter angemessenes Verständnis des Heiligen Abendmahls ermöglicht werden.
- 1Kinder lernen zuerst von den Menschen, die sie lieben, die sie mögen, die ihnen etwas bedeuten. 2Deshalb geschieht das Vorbereiten, Begleiten und Nachbereiten am besten durch Eltern, andere Familienangehörige, Patinnen und Paten, die selbst das Abendmahl feiern. 3Bei der Teilnahme am Heiligen Abendmahl werden Eltern, Patinnen und Paten oder andere Gemeindeglieder gebeten, die Kinder zu begleiten, denn Kinder werden den Reichtum des Heiligen Abendmahls zunehmend im gemeinsamen Feiern erfahren. 4Eltern sowie Patinnen und Paten sind, wenn möglich, auf die Hinführung der Kinder zum Heiligen Abendmahl vorzubereiten und daran zu beteiligen. 5Es empfiehlt sich, religionspädagogisch tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z. B. in den Kindergärten, in die Vorbereitung einzubeziehen. 6Geeignete Orte sind beispielsweise Kinder- oder Schulgottesdienste, Kinderbibelwochen oder Familienfreizeiten.
- 1Die Richtlinien zur Feier des Heiligen Abendmahls treten am 1. August 2020 in Kraft. 2Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Teilnahme von nicht konfirmierten, getauften Kindern am Heiligen Abendmahl1# vom 15. Februar 1990 (KABl. 1990 S. 44) und die Richtlinien zur Darreichung der Elemente beim Heiligen Abendmahl2# vom 11. Dezember 1996 (KABl. 1997 S. 2) außer Kraft.