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Geltungszeitraum von: 01.04.1990

Geltungszeitraum bis: 31.07.2020

Richtlinien zur Teilnahme von nicht konfirmierten,
getauften Kindern am heiligen Abendmahl1#

Vom 15. Februar 1990

(KABl. 1990 S. 44)

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1.
Voraussetzung für die Teilnahme am heiligen Abendmahl ist in allen Fällen die Taufe.
Die Zulassung zum heiligen Abendmahl erfolgt mit der Konfirmation (Artikel 180 Abs. 1 KO2#).
Auf Beschluss des Presbyteriums können getaufte Kinder nach angemessener Vorbereitung bereits vor der Konfirmation in dieser Gemeinde am heiligen Abendmahl teilnehmen (Artikel 180 Abs. 2 KO3#).
2.
In Gemeinden, in denen das heilige Abendmahl zusammen mit getauften Kindern bereits vor deren Konfirmation gefeiert werden soll, hat das Presbyterium darüber zu beschließen; es soll dabei um Einmütigkeit bemüht sein. Der Kreissynodalvorstand soll über den Beschluss informiert werden.
2.1.
Vor einer Beschlussfassung im Presbyterium bedarf es gründlicher und sorgsamer Gespräche über den Gesamtfragenkreis des Abendmahls unter allen Beteiligten.
2.2.
Der Beschluss des Presbyteriums, Kinder am Abendmahl teilnehmen zu lassen, muss der Gemeinde bekannt und verständlich gemacht werden. Das geschieht in der gottesdienstlichen Verkündigung, in der Gemeindeversammlung, in den Gemeindegruppen wie auch im Einzelgespräch; nicht zuletzt auch durch den Gemeindebrief.
3.
Der Beschluss des Presbyteriums berechtigt zur Teilnahme an den Abendmahlsfeiern in der eigenen Gemeinde.
3.1.
Der gegebene Ort für die Teilnahme von Kindern am heiligen Abendmahl ist die Abendmahlsfeier im Gemeindegottesdienst.
3.2.
Eigens für Kinder (etwa im Kindergottesdienst) gehaltene Feiern sind nicht zulässig (Artikel 181 Abs. 1 KO4#). Eine zeitweilige Trennung der Kinder von der Erwachsenengemeinde (Katechese für die Kinder während der Predigt) empfiehlt sich in einem Gottesdienst nicht, in dem alle zum Tisch des Herrn eingeladen sind.
4.
Kinder, die zum heiligen Abendmahl eingeladen werden, müssen angemessen vorbereitet sein.
4.1.
Das Abendmahl, an dem die Kinder teilnehmen, ist nicht ein Sonderabendmahl, sondern das eine Abendmahl der Gemeinde. Den Kindern muss ein ihrem Alter angemessenes Verständnis des heiligen Abendmahls nahe gebracht werden.
Das beinhaltet
Freude und Dankbarkeit
im Gedenken an Jesu Tod und Auferstehung,
über die in Christus geschehene Versöhnung,
über die Gemeinschaft, die der in seinem Mahl gegenwärtige Herr Menschen über Grenzen hinweg schenkt,
in der Erwartung seines Kommens.
4.2.
Die Kinder sollen etwa das schulfähige Alter erreicht haben.
4.3.
Kinder lernen zuerst von den Menschen, die sie lieben, die sie mögen, die ihnen etwas bedeuten. Deshalb geschieht das Vorbereiten, Begleiten und Nachbereiten am besten durch Eltern, andere Familienangehörige und Paten, die selbst das Abendmahl feiern. Bei der Teilnahme am heiligen Abendmahl sollen Eltern, Paten oder andere konfirmierte Gemeindeglieder die Kinder begleiten.
4.4.
Die Eltern und Paten sind auf die Hinführung der Kinder zum Abendmahl anzusprechen, vorzubereiten und daran zu beteiligen. Das kann geschehen bei Taufgesprächen, im Rahmen der Elternarbeit, in Frauen- und Männerkreisen.
4.5.
Als Bezugspersonen für die Kinder sollen die religionspädagogisch tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kindergärten, im Kindergottesdienst, in Kindergruppen und in den Schulen an der Vorbereitung beteiligt werden.
4.6.
Die Kindergottesdienstgemeinde und die Kindergruppen bekommen hier eine weitere lohnende Aufgabe. In Text- und Themenreihen des Kindergottesdienstes wird dafür Material angeboten. Auch eine Kinderbibelwoche kann bei der Vorbereitung auf das Abendmahl hilfreich sein, vereinzelt auch der Schulgottesdienst.
4.7.
Die Abendmahlvorbereitung mit Eltern und Kindern gemeinsam kann bei Veranstaltungen in der Gemeinde und bei Familienfreizeiten geschehen.
4.8.
Kinder werden den Reichtum des heiligen Abendmahls zunehmend im gemeinsamen Feiern erfahren. Dies ist bei der Vorbereitung der Kinder zu bedenken.
5.
Die Gestaltung von Gottesdiensten, bei denen auch Kinder zum heiligen Abendmahl eingeladen werden, bedarf besonderer Aufmerksamkeit.
5.1.
Gerade bei der Beteiligung von Kindern erfordert die Feier des heiligen Abendmahls Eindeutigkeit hinsichtlich der Stiftung und der Elemente des Abendmahls.
5.2.
Die Ordnung eines Gottesdienstes, in dem Kinder am Abendmahl teilnehmen, soll einfach und durchschaubar sein und nicht vieler Erklärungen bedürfen. Die den Gottesdienst Vorbereitenden werden auf ein ausgewogenes Verhältnis von Singen und Sprechen, Wort und Handlung, Bekanntem und neu zu Lernendem und auf die „Stimmigkeit“ aller Zeichen und Medien des Gottesdienstes achten.
5.3.
Die Bitte um Vergebung der Sünden und der Zuspruch der Vergebung gehören wesensmäßig zum Gottesdienst. Auf eine ausgestattete liturgische Beichthandlung kann auch im Abendmahlsgottesdienst mit Kindern verzichtet werden, wenn nicht die Verkündigung dieses Gottesdienstes es nahe liegt, sie ausdrücklich einzubeziehen.
5.4.
Für die Wortverkündigung des Gottesdienstes bieten sich die Wahl erzählender biblischer Texte, eine für Kinder verständliche Form der Predigt (als Erzählung, als „Tischrede“ zum Abendmahl, als Kurzansprache o. Ä.) an. Anschauliche Bilder helfen Kindern, die biblische Verkündigung und die Feier des Abendmahls als Einheit zu erfassen.
5.5.
Die herkömmliche Abendmahlsliturgie erlaubt nur ein begrenztes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten, gewährleistet aber die Wiedererkennbarkeit eines vertrauten Ablaufs. Lobpreis und Danksagung können durch ein Abendmahlsgebet, das die Einsetzungsworte umschließt, und durch Lieder und Gesänge zum Ausdruck kommen. Gebete sollen knapp und direkt Lob, Dank und Bitte an Gott aussprechen und gedanklich nicht überfrachtet sein; Gebetsrufe und -pausen ermöglichen ein Mitbeten der Gemeinde.
5.6.
Keinesfalls sollte eine unterschiedliche Weise der Austeilung bei Erwachsenen und Kindern erfolgen. Kinder können durch Handlungen, z. B. den Einzug ins Gotteshaus mit Gesang, das Herbeibringen von Brot und Kelch zum Altar, in das Gottesdienstgeschehen hineingenommen werden. Auch dabei sollten Kinder und Erwachsene in gleicher Weise den Gemeindegottesdienst mitvollziehen können.
5.7.
Durch eine Musik, die Vertrautes und Neues bringt, wird der Abendmahlsgottesdienst einen festen Charakter bekommen und von allen mitgefeiert werden können; neben wiederkehrenden liturgischen Gesängen verdienen zeitgenössische biblische Erzähllieder, vor allem aber gemeindebekannte Lieder zum Kirchenjahr (in denen mancher Bezug zum Abendmahl zu entdecken ist), besondere Berücksichtigung.
5.8.
Regelmäßig gehaltene (Familien-)Gottesdienste mit der Abendmahlsteilnahme von Kindern geben Pfarrern und Pfarrerinnen, Presbyterien, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Eltern gute Möglichkeiten zur Nacharbeit, zum Austausch von Erfahrungen, zur Korrektur nicht überzeugend gelungener Gestaltungen und zur Vertiefung des Glaubens.

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1 ↑ Diese Richtlinien sind durch die neugefassten Richtlinien zur Feier des Heiligen Abendmahls vom 25. Juni 2020 mit Wirkung vom 31. Juli 2020 außer Kraft getreten.
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2 ↑ Jetzt Artikel 185 Abs. 1 Kirchenordnung (Nr. 1).
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3 ↑ JetztArtikel 185 Abs. 2 Kirchenordnung (Nr. 1).
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4 ↑ Jetzt Artikel 186 Abs. 1 Kirchenordnung (Nr. 1).