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Richtlinien und Empfehlungen zum Gebrauch
des Evangelischen Gottesdienstbuches
in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vom 24. November 1999

(KABl. 1999 S. 257)

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Die Kirchenleitung hat im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Gottesdienst und Kirchenmusik zum Kirchengesetz vom 4. November 1999 über die Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuches (Agende der Evangelischen Kirche der Union) in der Evangelischen Kirche von Westfalen1# folgende Richtlinien und Empfehlungen zum Gebrauch des Evangelischen Gottesdienstbuches erlassen:
  1. Das Evangelische Gottesdienstbuch ist nach seinem Selbstverständnis sowohl Agende als auch Arbeitsbuch.
    Grundlage für die Feier des Gottesdienstes an Sonnen- und Feiertagen sind die Grundform I (Tradition des Messgottesdienstes) und die Grundform II (Tradition des oberdeutschen Predigtgottesdienstes).
    Der Gebrauch der Grundformen ist gemäß § 2 des Kirchengesetzes über die Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuches (Agende der Evangelischen Kirche der Union)2# in der Evangelischen Kirche von Westfalen verbindlich.
    Die Grundformen setzen die Rahmenbedingungen, sind die „Spielregel“, nach der die „Spielräume“ zur Gottesdienstgestaltung genutzt werden können.
    Die Liturgien sind demnach Ausformungsbeispiele der Grundformen. Sie können, etwa dem Kirchenjahr entsprechend, auch in ihren gleich bleibenden Stücken unterschiedliche Gestaltungsakzente erhalten (z. B. ein anderes Kyrie in der Adventszeit als in der Passionszeit).
  2. Beide Grundformen sind gleichberechtigt. Die Presbyterien der Gemeinden können bis zum Ende des nächsten Kirchenjahres, d. h. bis Ende November 2001 beschlussmäßig feststellen, ob in der Regel die Grundform I oder die Grundform II für den Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen zu gebrauchen ist (§ 2 des Einführungsgesetzes)3#.
    Nur dort, wo ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen die Dienstanweisungen der Pfarrerinnen und Pfarrer entsprechend geändert werden. In allen anderen Fällen gelten beide im Einführungsgesetz genannten Grundformen als verbindlich.
    Es entspricht der Intention des Evangelischen Gottesdienstbuches, dass auch dort, wo ein Presbyterium sich für eine der Grundformen als Regelform entscheidet, gelegentlich ein Gottesdienst in der anderen Grundform gefeiert werden kann.
  3. Für alle Gottesdienste, also sowohl für die regelmäßig wiederkehrenden und wiedererkennbaren, zu verlässlicher Zeit gefeierten Gottesdienste als auch für Zielgruppengottesdienste und Gottesdienste aus besonderem Anlass gelten die im Evangelischen Gottesdienstbuch genannten sieben Kriterien:
    • Der Gottesdienst wird unter Verantwortung und Beteiligung der ganzen Gemeinde gefeiert.
    • Der Gottesdienst folgt einer erkennbaren, stabilen Grundstruktur, die vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten offen hält.
    • Bewährte Texte aus der Tradition und neue Texte aus dem Gemeindeleben der Gegenwart erhalten den gleichen Stellenwert.
    • Der evangelische Gottesdienst steht in einem lebendigen Zusammenhang mit den Gottesdiensten der anderen Kirchen in der Ökumene.
    • Die Sprache darf niemanden ausgrenzen; vielmehr soll in ihr die Gemeinschaft von Männern, Frauen, Jugendlichen und Kindern sowie unterschiedlichen Gruppierungen in der Kirche ihren angemessenen Ausdruck finden.
    • Liturgisches Handeln und Verhalten bezieht den ganzen Menschen ein; es äußert sich auch leibhaft und sinnlich.
    • Die Christenheit ist bleibend mit Israel als dem erstberufenen Gottesvolk verbunden.
  4. In beiden Grundformen ist die Abendmahlsfeier Bestandteil des Gottesdienstes. Seit Einführung der Agende I der EKU ist die Abendmahlsfeier wieder stärker in den Gottesdienst integriert worden. Die meisten Gemeinden feiern einmal im Monat Gottesdienst mit Abendmahl. Die Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuches bietet eine Gelegenheit, über die Abendmahlsfeier und ihre Häufigkeit neu nachzudenken. Das Evangelische Gottesdienstbuch geht davon aus, dass am Tag des Herrn auch das Mahl des Herrn gefeiert wird.
  5. Aus der Gestaltungsaufgabe, die jeder Gottesdienst stellt, ergibt sich die Notwendigkeit der Kooperation aller an der Feier des Gottesdienstes verantwortlich Beteiligten. Gottesdienstteams sind eine gute Voraussetzung für Schritte auf dem Weg zu einer lebendigen Liturgie.
  6. Eine besondere Herausforderung besteht in der Zusammenarbeit zwischen Pfarrerin oder Pfarrer und Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker. Beide haben eine große Verantwortung dafür, dass die Gemeinde wirklich zur Feier des Gottesdienstes findet, in dem Gebet und Musik, Hören und Antworten, Stille und Verkündigung, Singen und Sagen zum Lobe Gottes beitragen. Diese Dienstgemeinschaft setzt für jeden Gottesdienst sorgfältige Absprachen und Planung voraus. Die gegenseitige Wertschätzung der Kompetenz des anderen ist eine gute Basis für die Zusammenarbeit.
  7. Für diese Gestaltungsaufgaben ist eine Kompetenzerweiterung aller für den Gottesdienst verantwortlichen in Haupt-, Neben- und Ehrenamt notwendig. Das Evangelische Gottesdienstbuch und der später erscheinende Ergänzungsband bieten eine Fülle von Materialien. Das Institut für Aus,- Fort- und Weiterbildung bietet Fortbildung zum Thema an (Arbeitsstelle Gottesdienst und Kirchenmusik, Pastoralkolleg).
  8. Das Gottesdienstbuch möchte Freiräume zur Gestaltung mit der Verbindlichkeit in der Gemeinschaft der Kirche in Beziehung setzen. Es spricht von einer dreifachen Verbundenheit, in der wir unsere Gottesdienste feiern:
    • mit der Kirche aller Zeiten und Orte
    • mit den Gemeinden einer Region
    • innerhalb der einzelnen Gemeinde.
    Für die Gemeinden einer Region eröffnen sich neue Möglichkeiten der Kommunikation über die Feier des Gottesdienstes. So kann auf der Ebene des Kirchenkreises die Frage nach einer Ausgestaltung der Grundform noch einmal zu einem besonderen Wahrnehmen der Tradition der Region führen. Darüber hinaus können aber auch die Fragen nach der Profilierung des Gottesdienstangebots in einer Region diskutiert und entschieden werden. Nicht alle müssen alles machen. Hier liegt die Chance zu weitreichender Kooperation und Planung.

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