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Erläuterungen zu § 13 des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Leitungsfeld 2 (Fricke/Roth)

Stand: 15.10.2020

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§ 13

Auszug aus der Begründung:
Das Inkrafttreten zum 1. März 2021 gibt nach der Beschlussfassung noch 3 Monate Zeit, um die Umsetzung vorzubereiten.
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Allgemeine Erläuterungen zum Kirchengesetz – Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren

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