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Geltungszeitraum von: 01.01.2018

Geltungszeitraum bis: 31.12.2019

Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2018 und 2019

Vom 21. November 2018

(KABl. 2018 S. 295)

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2018

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 21. November 2018 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2018 490 Millionen €, wird das Mehraufkommen
  • unter Verweis auf den durch die Landessynode 2017 (Beschluss Nr. 25) formulierten Prüfauftrag zur Entwicklung, Förderung und Begleitung von „innovativen Projekten in den Kirchenkreisen und -gemeinden“ in Höhe von 3,0 Millionen € einer Rücklage „Innovationsfonds“ zugeführt.
    Der Einsatz der vorsorglich zu bildenden Rücklage erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis Ende 2020 ein schlüssiges System der Förderung von Innovationsprojekten entwickelt und realisiert werden kann. Ansonsten fließen die Mittel zurück in die nächste Kirchensteuerverteilung,
  • in Höhe von 3,5 Millionen € für den Strategiewechsel im Projekt „NKFWestfalen“ als zusätzliche Finanzmittel,
  • in Höhe von 3.050.000 € für das Projekt „IT-Strategie der EKvW“ der Kommission für Informationstechnologie und Meldewesen in der Evangelischen Kirche von Westfalen (KomITMW) sowie
  • in Höhe von 45.000 € für die Finanzierung des Segments „Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren“ zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes für Kinder und Jugendliche innerhalb der Aufgabe „Prävention und Intervention bzgl. sexualisierter Gewalt“ bereitgestellt
  • und in Höhe von 6.019.191,07 € der Clearing-Rückstellung zugeführt.
Das übrige Mehraufkommen wird jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1# zugeführt.
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2019

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 21. November 2018 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2019 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)2#:
Gesamtsumme
507.000.000 €
Zuweisung EKD-Finanzausgleich
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 FAG3#
11.800.000 €
Zuführung Clearing-Rückstellung
gemäß § 2 Absatz 3 FAG4#
0 €
Verteilungssumme
495.200.000 €
1.
Zuweisung für den Allgemeinen Haushalt der
Landeskirche
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe a FAG5#
44.568.000 €
2.
Zuweisung für gesamtkirchliche Aufgaben
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe b FAG6#
40.499.800 €
3.
Zuweisung für die Pfarrbesoldung
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe c FAG7#
96.233.100 €
4.
Zuweisung an die Kirchenkreise
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe d FAG8#
313.899.100 €
Betrag je Gemeindeglied
313.899.100 € : 2.236.897
= 140,327919 €
495.200.000 €

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1 ↑ Nr. 840.
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2 ↑ Nr. 840.
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4 ↑ Nr. 840.
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5 ↑ Nr. 840.
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7 ↑ Nr. 840.
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8 ↑ Nr. 840.