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Nachrufe

An dieser Stelle wird der Nachruf von Superintendent in Ruhe Hans-Werner Pohl angezeigt.

Bekanntmachungen

Nr. 1Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland 2021

Landeskirchenamt
Bielefeld, 11. Januar 2021
Az.: 443.37
Die ausgeschriebenen Stellen der Urlaubsseelsorge der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) konnten bisher noch nicht ausreichend an Pfarrerinnen und Pfarrer vergeben werden. Das Kirchenamt der EKD hat deshalb um Veröffentlichung der nachfolgenden Liste gebeten:
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahr 2021
noch ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland möglich ist
(Änderungen vorbehalten)
Dänemark
Blåvand und Henne Strand/Westjütland
Mitte Juni bis 23. Juli und 15. August bis Mitte September
Bornholm
17. Juli bis 31. August
Hune/Nordjütland
1. bis 17. Juli
Hvide Sande/Nordjütland
Juli
Marielyst/Falster
Juli
Rømø
31. Juli bis 31. August
Italien
Bardolino und Lazise/Gardasee
Juli
Brixen
Ostern und Weihnachten sowie 22. Juli bis Ende August
Ischia
September
Sulden/Südtirol
Mitte Juli bis Mitte September
Niederlande
Cadzand/Zeeland
Juli
Oostkapelle/Zeeland
August
Renesse/Zeeland
Juli bis Mitte August
Zoutelande/Zeeland
Mitte Juli bis Mitte August
Österreich
Burgenland
Bad Tatzmannsdorf
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Juli und August
Modellregion Neusiedlersee – Rosalia
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Juli bis Mitte August
Neusiedl am See und Gols
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. bis 19. Juli und 13. bis 30. August
Kärnten
Bad Kleinkirchheim und Wiedweg
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. Juli bis 9. August
Feld am See und Afritz
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. Juli bis 9. August
Gmünd und Fischertratten
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. Juli bis 16. August
Maria Wörth
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Mitte Juli und August
Millstatt und Unterhaus/Millstätter See
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. Juli bis 9. August
Modellregion Ossiacher See – Gerlitzen Alpe
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. bis 12. Juli sowie Ende August bis September
Obervellach und Mallnitz
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. bis 19. Juli
Pörtschach und Moosburg/Wörthersee
Juli oder August
Velden und Wernberg/Wörthersee
Juli und Mitte bis Ende August
Oberösterreich
Attersee
1. Juli bis 2. August
Modellregion Inneres Salzkammergut
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Mitte bis Ende September
Mondsee und Unterach/Mondsee
Juli und August
St. Wolfgang/Wolfgangsee
Juli bis Mitte September
Salzburg
Bad Gastein und Bad Hofgastein
Juli
Mittersill
Mitte August bis Ende September
Zell am See
Juli bis September
Steiermark
Bad Aussee und Bad Mitterndorf
1. bis 19. Juli
Ramsau am Dachstein
13. bis 30. August
Tirol
Ehrwald und Reutte
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Juli bis Mitte August
Jenbach und Umgebung
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Juli und August
Kitzbühel
22. Juli bis 3. August
Kufstein/Thiersee und Wörgl
Mitte bis Ende August
Lienz und Umgebung
Juli bis September
Mayrhofen und Fügen
Juli und August
Vorarlberg
Bregenz/Bodensee
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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29. Juli bis 9. August
Polen
Giżycko/Masuren
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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22. Juli bis 3. August
Rumänien
Ostsiebenbürgen
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Juni bis 15. Juli
Schweden
Mariannelund/Småland
1. bis 24. Juli
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der EKD die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung in der Zeit vom 19. bis 23. April 2021 ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Diese Tagung konnte im Jahr 2020 auf Grund der Pandemie leider nicht stattfinden.
Gern möchten wir auch auf unsere Ausschreibungen zur Langzeitseelsorge im weltweiten Ausland 2020/2021 unter dem Link www.ekd.de/Urlaubsseelsorge-23739.htm hinweisen.

Personalnachrichten

Nr. 2Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Berufungen in den Probedienst

Zum 1. März 2021 als Pfarrer im Probedienst:
Eike Christian Herzig

Berufungen

Pfarrer Michael Helmert zum Pfarrer der 4. Pfarrstelle der Ev. Christus-Kirchengemeinde Herten, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen,
Pfarrer Michael Hoffmann zum Pfarrer der 7. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Bottrop, Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten,
Pfarrerin Susanne Kuhles zur Pfarrerin in die 23. landeskirchliche Pfarrstelle für Psychiatrieseelsorge und Seelsorge im Maßregelvollzug mit dienstlichem Einsatz in den LWL-Kliniken Dortmund (50 % Dienstumfang) und der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne (50 % Dienstumfang) zum 1. Februar 2021 für die Dauer von acht Jahren,
Pfarrer Andreas Menzel zum Pfarrer der 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Dahlhausen, Ev. Kirchenkreis Bochum,
Pfarrerin Ulrike Menzel zur Pfarrerin der gemeinsamen Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Weitmar und der Ev. Kirchengemeinde Dahlhausen, Ev. Kirchenkreis Bochum.

Beurlaubungen

Pfarrer Philipp Meyer, früher Ev. Kirchenkreis Herne, gemäß § 71 PfDG.EKD für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022,
Pfarrerin Silke van Doorn, 4. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Siegen, infolge Übernahme eines hauptamtlichen Dienstes in der Anstaltskirchengemeinde Freitstatt/Bethel im Norden mit Wirkung vom 1. Februar 2021.

Ruhestand

Pfarrerin Christina Bergmann, 14. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Soest-Arnsberg, zum 1. März 2021,
Pfarrerin Heike Hilgendiek, Institut für Kirche und Gesellschaft, zum 1. März 2021,
Pfarrer Klaus-Dieter Obach, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alswede, Ev. Kirchenkreis Lübbecke, zum 1. März 2021,
Pfarrer Karl-Heinz Struve, Ev. Kirchenkreis Iserlohn, zum 1. März 2021,
Pfarrerin Dagmar Zitzmann-Rausch, 2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Werl, Ev. Kirchenkreis Soest-Arnsberg, zum 1. März 2021.

Wahlbestätigungen

Folgende Wahlen der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen am 21. November 2020:
Pfarrerin Kirsten Winzbeck zur Assessorin des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen und
Pfarrer Eugen Soika zum Stellvertreter der Assessorin des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen.

Rezensionen

Die Buchbesprechungen werden allein von den jeweiligen Rezensenten verantwortet.

Nr. 3Notger Slenczka:
„Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften.
Einheit und Anspruch“
Rezensent: Dr. Vicco von Bülow

Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2020, 736 Seiten, gebunden, 68 €, ISBN 978-3-374-06531-8
Wenn ein Autor von sich aus einräumt, dass sein Buch „zu lang“ (S. 92) ist, und wenn dieser Autor schon beim Schreiben weiß, dass ihm das „den Ruf der Bekenntnisorthodoxie“ (S. 686) einbringen wird, dann kann ein Rezensent zugestehen, dass der Autor schlichtweg Recht hat.
Das Buch des Berliner Systematischen Theologen Notger Slenczka über die Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften liest sich nicht nebenbei, sondern will erarbeitet sein. Aber wer sich an diese Arbeit macht, wird vieles über die Bekenntnisse der Reformationszeit lernen – und vieles über den heutigen Umgang damit. Es lohnt sich also, Slenczkas Buch zu lesen, es lohnt sich aber auch – das sei hinzugefügt – ihm zu widersprechen.
Für Studierende der Theologie (und diejenigen, die ihre Studienkenntnisse auffrischen wollen) ist es ein präzises Lehrbuch über die historischen Hintergründe und vor allem die theologischen Aussagen der Bekenntnisschriften des 16. Jahrhunderts. Sorgfältig mit Literatur belegt (vgl. z. B. S. 621, 630), didaktisch mit Zusammenfassungen versehen, hilfreich mit Registern ergänzt.
Für manche Lutheraner mag es eine Anfechtung sein, dass die Theologie der reformierten Bekenntnisschriften nicht nur „hochinteressant“ (S. 509) ist, sondern dass Slenczka (den der Vorwurf der lutherischen Bekenntnisorthodoxie hier verfehlt) das Wahrheitsmoment reformierter Theologie und damit einen normativen Anspruch auch der reformierten Bekenntnisse anerkennt. Das gilt ebenso für sein (gewandeltes) Verhältnis zur Barmer Theologischen Erklärung. Anders als die traditionelle lutherische Theologie und Kirchlichkeit kommt Slenczka zu dem Schluss, es sei „sinnvoll und wohlgetan, die Entscheidung von Barmen als Bekenntnisgrundlage auch für die lutherischen Kirchen zu übernehmen“ (S. 639). Das alles ist für den Unierten höchst erfreulich.
Für alle diejenigen, die damit ringen, welche Bedeutung 500 Jahre alte Texte für den heutigen Glauben und die heutige Kirche haben, ist das Buch eine Hilfe zum Verstehen. Slenczka erkennt an, dass der normative Anspruch der reformatorischen Bekenntnisschriften gegenwärtig „faktisch fiktiv“ (S. 76) ist. Allen Kirchenordnungsaussagen (auch in Westfalen) und allen theologischen Formeln („norma normata“) zum Trotz. Slenczka weicht dem nicht aus – weder zu einem trotzigen Festhalten an traditionellen Lehrformeln noch zu einem resignierten Verzicht auf die Bekenntnisse. Seine Lösung ist eine neuprotestantische Klärung des Bekenntnisverständnisses, das eben „keine Glaubensnorm“ (S. 257) für den einzelnen Christenmenschen und keine Auflistung christlicher Lehraussagen sei, die man Wort für Wort als Realität zu glauben habe. Der Mensch benötige dringend den „Zuspruch der Freiheit von der Macht des Teufels“ (S. 608) in Gestalt von Gesetz und Evangelium, denn Slenczka hält persönlich „in der Tat die Anfechtungserfahrung Luthers für das mit der menschlichen Existenz gestellte Grundproblem“ (S. 712). Dass für ihn an anderer Stelle „die Anerkennung der schlechthinnigen Abhängigkeit des Menschen das Zentrum darstellt“ (S. 91), zeigt sein Selbstverständnis als „ein Lutheraner, der zu viel Schleiermacher gelesen hat“ (S. 33).
Die Bekenntnisschriften helfen, die „Mitte der Schrift“ (S. 257) im Evangelium von der Person Jesu Christi im Vertrauen auf sein Heilswerk und im Verzicht auf das eigene (Glaubens-)Werk zu erkennen. Insofern sind die Bekenntnisse „als präzisierende Lesehilfe“ (S. 706) der Bibel methodisch sogar vorgeordnet, obwohl sie ihr natürlich inhaltlich nachgeordnet sind. Die methodische Vorordnung – so Slenczka bekenntnisorthodox im Anschluss an Werner Elert – gelte dabei nicht für die einzelnen Christenmenschen, sondern vor allem und so gut wie ausschließlich für die ordinierten Amtsträger. Die Bekenntnisse seien Norm für die Verkündigung der Pfarrerinnen und Pfarrer – nicht für den individuellen Glauben der Gemeindeglieder oder für das liturgische Nachsprechen im Gottesdienst. Das entlastet von der empfundenen Verpflichtung, alle Bekenntnisaussagen lehrhaft für sich übernehmen zu müssen, auch wenn der eigene Glaube beispielsweise mit der Jungfrauengeburt so seine Schwierigkeiten hat.
Zu dieser Lösung kommt Slenczka aber nur, indem er aus den Bekenntnisschriften einige besonders hervorhebt und andere vernachlässigt. Im Zentrum stehen für ihn das Augsburger Bekenntnis, dessen Apologie und die Konkordienformel. Kaum in den Blick nimmt er die drei altkirchlichen Bekenntnisse (die ja explizit in den Kanon lutherischer Bekenntnisschriften gehören und von denen zumindest das Apostolikum regelmäßig im Gottesdienst gesprochen wird). Auch die Katechismen Luthers und den Heidelberger Katechismus behandelt er zwar auf immerhin 50 Seiten, lässt sie aber (möglicherweise gerade wegen ihrer Bedeutung für die Glaubenspraxis der Gemeindeglieder) bewusst als Bekenntnisschriften sui generis aus seiner Deutung heraus.
Von hier aus würde eine kirchenordnende Regelung wie in Westfalen unmöglich, in der der Bekenntnisstand der Gemeinde vorgeordnet ist gegenüber der Bekenntniszuordnung, auf die sich Pfarrerinnen und Pfarrer ordinieren lassen. Die von Schleiermacher und seinem Unionsverständnis geprägte rheinisch-westfälische Kirchenordnung und ihre Theologie haben sich mit guten Gründen, unter Beachtung der Frömmigkeitsprägung und nicht ohne geschichtliche Wirkung, für ein anderes Verhältnis von Gemeinde und Amt, von Schrift und Bekenntnis sowie von Bekenntnisschriften und aktuellem Bekennen entschieden. Dies zeigt auf, dass der Sinn und Gehalt des normativen Anspruchs der Bekenntnisse der reformatorischen Kirchen auch anders bestimmt werden kann, als Slenczka es tut. Dass der Autor dies sichtlich weiß, nötigt dem Rezensenten Respekt ab. Und dieser Respekt gilt trotz allem (Teil-)Widerspruch auch dem Reichtum des dargebotenen Materials und der Konsequenz der theologischen Argumente.
An dieser Stelle wird die Werbung der HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH angezeigt.
H 21098Streifbandzeitung
Gebühr bezahlt
Herausgeber:Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
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