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Erläuterungen zu Artikel 44 Kirchenordnung

Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Dr. Conring/Berg/Huget)

Stand: 25.08.2022

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Allgemeines

In der Gemeinde wirken Menschen in unterschiedlichen Ämtern und Diensten, mit verschiedenen Qualifikationen und Fähigkeiten beruflich sowie ehrenamtlich zusammen.
Die Vielfalt der beruflichen Ausbildungen, Fachkompetenzen und Lebenserfahrungen ist für das Leben der Gemeinde, für ihr Profil und die Erfüllung ihres Auftrags von hohem Wert und dient ihrem gemeinsamen Ziel. Deshalb geht die Zusammen­arbeit von beruflich und ehrenamtlich Tätigen in einer Kirchengemeinde über normale Arbeitsverhältnisse hinaus.
Im Blick auf beruflich in der Kirchengemeinde Mitarbeitende haben die Presbyterien auch Vorgesetztenfunktionen wahrzunehmen. Als Anstellungsträger haben sie die Personalverantwortung für die beruflich Mitarbeitenden, die entsprechend den Bestimmungen des Dienst- und Arbeitsrechts wahrgenommen wird. Es gehört zur Personalverantwortung, die Aufgabenfelder und die Kompetenzen der Mitarbeitenden genau zu kennen, sich regelmäßig darüber zu informieren und auch die rechtlichen Verpflichtungen, die mit den jeweiligen Arbeitsbereichen verbunden sind, im Blick zu behalten. Regelmäßige Dienstbesprechungen, rechtzeitige Information und Beteiligung der Mitarbeitenden an Entscheidungen, die ihr Arbeitsfeld bzw. ihre Arbeitsstelle betreffen, sind nach Artikel 76 Absatz 2 KO vorgeschrieben und sollten selbstverständlich sein. Die verantwortliche und sachgerechte Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktionen trägt wesentlich dazu bei, den Gedanken der Dienstgemeinschaft glaubwürdig mit Leben zu füllen.
Die einzelnen Arbeitsbereiche, ihre Qualitätsstandards sowie die dafür erforderlichen Ausbildungswege und Kompetenzen der Mitarbeitenden sind in entsprechenden kirchlichen Berufsordnungen dargestellt.
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Absatz 2 – Ehrenamtlich Mitarbeitende

Die Webseite https://www.gemeinde-bewegen.de/ (Wissensspeicher für die Arbeit im Presbyterium) bietet wichtige Informationen, wie die Leitungsarbeit in der Evangelischen Kirche gestaltet werden kann. Sie löst das vorher regelmäßig als Printwerk erschienene „Gemeinde leiten – Handbuch für die Arbeit im Presbyterium (2016)“ ab. Die nachfolgenden Ausführungen sind auf Grundlage (teilweise auch in Auszügen) des Inhaltes „Gemeinde bewegen – B Gemeindeleitung – 5.1 Ehrenamtlich Mitarbeitende“ entstanden.
Das Ehrenamt hat sich gewandelt: Zu den „traditionellen“ sind in den letzten Jahren verstärkt die sogenannten „neuen“ Ehrenamtlichen dazugekommen. Da gibt es Menschen, die über Jahre, oftmals Jahrzehnte selbstlos, treu und pflichtbewusst für „Ehre und Gotteslohn“ arbeiten, wo immer sie in ihrer Kirchengemeinde gerade gebraucht werden. Und da gibt es vermehrt auch Menschen, die ganz genaue Vorstellungen von ihrem freiwilligen Engagement haben. Sie fordern mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten und fragen nicht mehr nur: Was kann ich tun, um euch zu helfen? Sondern: Wie kann ich meine Fähigkeiten gezielt einsetzen – und vielleicht sogar noch neue Kompetenzen erwerben?
Die Ehrenamtlichen sind anspruchsvoll, und ihre Erwartungshaltung an die Kirchengemeinde ist hoch. Für Hauptamtliche und Presbyterien sind sie damit eine echte Herausforderung und zugleich eine große Chance. Denn ehrenamtliches Engagement ist in der und für die Kirche unverzichtbar. Dessen Koordination ist Leitungsaufgabe. Denn Menschen, die sich freiwillig engagieren, müssen gefunden, gebunden und sinnvoll eingesetzt werden. Dafür brauchen sie verlässliche Ansprechpartner und Klarheit über das ihnen übertragene Ehrenamt. (Was beinhaltet meine Tätigkeit? Mit welchem Ziel engagiere ich mich? Welche Ressourcen stehen mir dafür zur Verfügung? Wie bin ich versichert? etc.) Ein gutes Miteinander braucht zudem aufmerksames Hinschauen, liebevolles Begleiten, ehrlichen Dank und eine funktionierende Kommunikation.
In der Evangelischen Kirche von Westfalen sind knapp 100.000 ehrenamtlich Mitarbeitende und etwa 25.000 hauptamtlich Mitarbeitende tätig. Die Broschüre „E wie Ehrenamt“ (Materialien für den Dienst) – Stand 01.11.2015 – wendet sich an alle, die in unserer Landeskirche haupt- oder ehrenamtlich Verantwortung tragen. Vieles hat sich im Freiwilligen-Engagement, in der Gesellschaft und in unserer Kirche verändert; die Zahl der ehrenamtlich Engagierten hat sich erhöht; die Motivation hat sich stetig verändert. Ehrenamtliche sind selbstbewusster geworden. Die Arbeitsformen nehmen an Vielfalt zu, Projektarbeit steht hoch im Kurs. Insgesamt hat sich die Landschaft der ehrenamtlichen Arbeit ausdifferenziert. So sind in verschiedenen Kommunen Freiwilligenagenturen entstanden. Die Ehrenamtlichen sind eine umworbene Zielgruppe. Bereits 1994 hat die Westfälische Landessynode „Grundsätze zur ehrenamtlichen Arbeit“ beschlossen. Schon damals war es uns wichtig, die Würdigung ehrenamtlicher Arbeit im kirchlichen Raum zu beschreiben, klare Rahmenbedingungen für diese Arbeit zu benennen und zugleich neu für die Arbeit zu begeistern. Das ist eine Aufgabe, die weiterhin bestehen bleibt.
Mit der Broschüre „E wie Ehrenamt“ (Materialien für den Dienst)soll die konstruktive Zusammenarbeit und den partnerschaftlichen Dialog zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen gefördert werden. Die Arbeitshilfe will dazu anregen, aus der jeweils eigenen Perspektive über die anstehenden Fragen nachzudenken. Darum ist diese Broschüre so aufgebaut, dass die linke Seite für Ehrenamtliche aufbereitet ist, die rechte Seite für Hauptamtliche. Manch einen mag das irritieren. Aber: Es geht hier nicht um die Trennung von Haupt- und Ehrenamt, sondern um das fruchtbringende Miteinander. Und dafür gilt es, jeweils den Blick für die Perspektive des anderen zu schärfen. Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit soll in unserer Landeskirche ineinandergreifen wie zwei Hände, damit die gemeinsame Arbeit gute Früchte trägt.
Die Internetseite www.e-wie-ehrenamt.de hält Ehrenamtliche und Interessierte auf dem Laufenden.
Weitere Informationen zu dem im Jahr 2021 beschlossenen Gesamtkonzept „Ehrenamt mit starker Perspektive“ sowie den verabschiedeten „Grundsätzen für das Ehrenamt“ finden Sie bei den Erläuterungen zu Artikel 9 KO.
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Absatz 3 – Einführung/Vorstellung

Alle, die in der Gemeinde Verantwortung tragen, ob beruflich oder ehrenamtlich, werden im Gottesdienst in ihren Dienst eingeführt oder vorgestellt und oft auch entsprechend verabschiedet. Damit soll deutlich werden, dass alle zu einer Dienstgemeinschaft gehören, die ihrem gemeinsamen Auftrag verpflichtet ist.
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Allgemeine Erläuterungen zur Kirchenordnung– Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren

Die allgemeinen Erläuterungen finden Sie hier oder bei dem aufgerufenen Dokument auf der Webseite bei den Icons unter „E“.
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