.Beitrags- und Gebührenordnung der
§ 1
§ 22#
§ 3
§ 4
§ 53#
        
      Geltungszeitraum von: 01.03.2011
Geltungszeitraum bis: 31.03.2018
Beitrags- und Gebührenordnung der
Hochschule für Kirchenmusik Herford
Vom 1. Februar 2011
(KABl. 2011 S. 45, 2016 S. 99)
####Auf Grund von § 17 der Satzung der Hochschule für Kirchenmusik1# beschließt das Landeskirchenamt am 1. Februar 2011 folgende Ordnung:
#§ 1
Geltungsbereich
Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt für alle an der Hochschule für Kirchenmusik Herford angebotenen Studiengänge.
#§ 22#
Inhalt, Höhe und Fälligkeit
			(
			1
			)
		 1 Die Immatrikulationsgebühr beträgt 50 € und wird spätestens mit der Immatrikulation fällig.  2 Sie ist nur einmalig zu entrichten.  3 Gaststudenten entrichten ebenfalls die Immatrikulationsgebühr.
			(
			2
			)
		 1 Die Rückmeldegebühr beträgt 10 €.  2 Sie wird bei Rückmeldung fällig.
			(
			3
			)
		 1 Der Gaststudienbeitrag beträgt im zweiten Semester 300 €, ab dem dritten Semester erhöht er sich auf 500 €.  2 Er wird mit der Rückmeldung als Gaststudent oder Gaststudentin fällig.
			(
			4
			)
		 Gasthörer zahlen einen Semesterbeitrag in Höhe von 50 €.
			(
			5
			)
		 1 Die Prüfungsgebühr beträgt 50 € und wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung fällig.  2 Sofern die Abschlussprüfung wiederholt wird, ist die Prüfungsgebühr erneut fällig.
#§ 3
Semesterticket
Die Kosten des Semestertickets werden pro Semester auf alle Studierende – auch Gaststudenten – umgelegt.
#§ 4
Änderungen dieser Ordnung
Das Landeskirchenamt kann diese Gebührenordnung auf Vorschlag des Kuratoriums ändern.
#§ 53#
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 1. März 2011 in Kraft.