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Ausbildungsplan für die praktische Studienzeit
– Fachbereich Kirchlicher Verwaltungsdienst –

(KABl. 1991 S. 27)

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Dienststelle
Ausbildungsgegenstand
Dauer
Fachpraktische Studienzeit 1
Evangelische Kirche
von Westfalen,
Kirchenkreise,
Kirchenkreisverbände,
Gesamtverbände,
Gemeindeverbände,
Kirchengemeinden
Organisation der Verwaltung
  • Geschäfts- und Dienstverteilung
  • Registratur, Archiv- und Kirchenbuchwesen
mindestens
4 Monate
Personalwirtschaft
  • Stellenplanung
  • Beurteilung von Arbeitsplätzen
  • Beurteilungswesen
Informationsverarbeitung
Kirchensteuern
  • Bearbeitung von Vorgängen aus dem Kirchensteuerrecht
Fachpraktische Studienzeit 2
Evangelische Kirche
von Westfalen,
Kirchenkreise,
Kirchenkreisverbände,
Gesamtverbände,
Kirchengemeinden
Haushalt und Vermögen
  • Aufstellung von Haushaltsansätzen
  • Ausführung des Haushaltsplanes unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze
  • Haushaltsplan analysieren
  • Finanzausgleich
mindestens
4 Monate
Kasse/Buchhaltung
  • Erledigung von Kassengeschäften
  • Erledigung von Rechnungslegung
  • kameralistische Buchführung kennenlernen
Rechnungsprüfung
  • Aufgaben der Rechnungsprüfung
  • Visa-Kontrolle
  • Prüfung von Kassen- und Jahresabschlüssen
Fachpraktische Studienzeit 3
Evangelische Kirche
von Westfalen,
Kirchenkreise,
Kirchenkreisverbände,
Gesamtverbände,
Gemeindeverbände,
Kirchengemeinden
Personalverwaltung
mindestens
4 Monate
Arbeitsrecht
  • Bearbeitung von Personalvorgängen aus dem Vergütungs- und Lohnrecht
  • Bearbeitung von Sozialversicherungsfällen
  • Arbeitsplatzbewertungen und Überprüfungen
  • Angelegenheiten der Mitarbeitervertretung
Kirchliches Dienstrecht
  • Bearbeitung von Besoldungs- und Versorgungsfällen
  • Bearbeitung von Anträgen aus den beamtenrechtlichen Nebengebieten (Reisekosten/Beihilfe)
Fachpraktische Studienzeit 4
Evangelische Kirche
von Westfalen,
Kirchenkreise,
Kirchenkreisverbände,
Gesamtverbände,
Gemeindeverbände,
Kirchengemeinden
Verfassung und Aufsicht
  • Bearbeitung von Aufgaben aus dem kirchlichen Verfassungs- und Organisationsrecht
  • Kirchliche Aufsicht
mindestens
4 Monate
Vorbereitung und Vollzug von Verwaltungsentscheidungen
  • Bearbeitung von Gutachten, Bescheiden; Entwürfe, Aktenvortrag, Arbeitstechnik
Kirchliches Grundvermögen