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Bekanntmachungen

Nr. 15Kollektenplan für das Jahr 2024

Landeskirchenamt
Bielefeld, 7. Juni 2023
Az.: 941.1
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat auf Grund eines Vorschlags des Kollektenausschusses den nachstehenden Kollektenplan für das Jahr 2024 festgesetzt.
Die Kollekten sind an den im Plan bestimmten Sonn- und Feiertagen in allen Predigtstätten einzusammeln, auch dann, wenn dieser Gottesdienst nicht am Vormittag, sondern erst am Nachmittag oder am Abend stattfindet. Die Verbindung des im Plan angegebenen Kollektenzwecks mit einem anderen Sammlungszweck ist nicht zulässig. Für die einzelnen Kollekten gehen den Presbyterien besondere Empfehlungstexte zu.
Zur Abweichung vom landeskirchlichen Kollektenplan ist § 36 Absatz 2 Wirtschaftsverordnung (WirtVO) zu beachten, wo es heißt:
( 2 ) Die Kollekte an Sonn- und Feiertagen ist nach dem Kollektenplan der Landeskirche abzukündigen und einzusammeln. Abweichungen vom Kollektenplan in Form eines Tausches von planmäßig vorgesehenen Kollektenzwecken bedürfen der Genehmigung der Superintendentin oder des Superintendenten. Wenn der Tausch Sonntage innerhalb eines Monats betrifft, ist er ohne Genehmigung der Superintendentin oder des Superintendenten möglich. An den Hauptfesttagen (Heiligabend, Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Pfingsten) ist eine Abweichung vom Kollektenplan nicht zulässig; dies gilt auch für die Sonntage Kantate und Erntedankfest.“
Die Kirchenleitung behält sich vor, an zwei Sonntagen, an denen im Kollektenplan kein besonderer Sammlungszweck vorgesehen ist, eine landeskirchliche Kollekte anzusetzen, wenn dringende Aufgaben dies erfordern.
Im Übrigen beschließt das Presbyterium über die Zweckbestimmung der Kollekten an den Sonn- und Feiertagen, für die im landeskirchlichen Kollektenplan keine Zweckbestimmung vorgesehen ist, der Kollekten in sonstigen Gottesdiensten und der Kollekten in Bibelstunden und bei Amtshandlungen. Neben der Kollekte wird in jedem Gottesdienst für die Diakonie der Gemeinde durch Klingelbeutel oder Opferstock gesondert gesammelt.
I. Quartal
Nr.
Datum
Name des Sonntags/Feiertags
Zweckbestimmung
1.
F
F = Ferien in NRW, es sind jeweils die unmittelbar umrahmenden Sonntage mitgekennzeichnet.
1
01.01.2024
Neujahr
Für Ökumene und Auslandsarbeit der EKD
2.
F
07.01.2024
1. Sonntag nach Epiphanias
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
3.
14.01.2024
2. Sonntag nach Epiphanias
Für den kirchenmusikalischen und theologischen Nachwuchs
4.
21.01.2024
3. Sonntag nach Epiphanias
Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck
5.
28.01.2024
Letzter Sonntag nach Epiphanias
Für Projekte mit Arbeitslosen
6.
04.02.2024
Sexagesimae
Für suchtkranke Menschen
7.
11.02.2024
Estomihi
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
8.
18.02.2024
Invocavit
Für die Werkstatt Bibel der von Cansteinschen Bibelanstalt in Westfalen
9.
25.02.2024
Reminiszere
Für bedrängte und verfolgte Christen in der Welt
10.
03.03.2024
Okuli
Für den Dienst an Frauen und deren Kindern in Notlagen
11.
10.03.2024
Lätare
Für Popularmusik in der Kirche
12.
17.03.2024
Judika
Für die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen
13.
F
24.03.2024
Palmarum
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
14.
F
28.03.2024
Gründonnerstag
Für die Förderung des Ehrenamtes in der Kirche
15.
F
29.03.2024
Karfreitag
Für bedürftige Familien
16.
F
31.03.2024
Ostersonntag
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
II. Quartal
Nr.
Datum
Name des Sonntags/Feiertags
Zweckbestimmung
17.
F
01.04.2024
Ostermontag
Für die von Cansteinsche Bibelanstalt in Westfalen
18.
F
07.04.2024
Quasimodogeniti
Für die evangelischen Kindertagesstätten
19.
14.04.2024
Miserikordias Domini
Für die diakonische Jugendsozialarbeit
20.
21.04.2024
Jubilate
Für die evangelische Jugendarbeit in Westfalen
Falls an diesem Sonntag keine Konfirmation stattfindet, ist die Kollekte entsprechend auszutauschen.
2
21.
28.04.2024
Kantate
Für die evangelische Kirchenmusik
22.
05.05.2024
Rogate
Für die diakonisch-missionarische Ausbildung
23.
09.05.2024
Christi Himmelfahrt
Für die Weltmission
24.
12.05.2024
Exaudi
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
25.
F
19.05.2024
Pfingstsonntag
Für die Bibelverbreitung in der Welt
26.
F
20.05.2024
Pfingstmontag
Für die Bahnhofsmissionen
27.
26.05.2024
Trinitatis
Für die Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler
28.
02.06.2024
1. Sonntag nach Trinitatis
Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck
29.
09.06.2024
2. Sonntag nach Trinitatis
Für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
30.
16.06.2024
3. Sonntag nach Trinitatis
Für die Aktion „Kirchen helfen Kirchen“
31.
23.06.2024
4. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
32.
30.06.2024
5. Sonntag nach Trinitatis
Für Projekte mit Langzeitarbeitslosen
III. Quartal
Nr.
Datum
Name des Sonntags/Feiertags
Zweckbestimmung
33.
F
07.07.2024
6. Sonntag nach Trinitatis
Für die Weltmission
34.
F
14.07.2024
7. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
35.
F
21.07.2024
8. Sonntag nach Trinitatis
Für Hilfen für Migranten
36.
F
28.07.2024
9. Sonntag nach Trinitatis
Für besondere missionarische Projekte
37.
F
04.08.2024
10. Sonntag nach Trinitatis
Für die christlich-jüdische Zusammenarbeit und für die evangelische Schülerarbeit in den Ländern des Nahen Ostens
38.
F
11.08.2024
11. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
39.
F
18.08.2024
12. Sonntag nach Trinitatis
Für die Diakonische Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung)
40.
25.08.2024
13. Sonntag nach Trinitatis
Für besondere gesamtkirchliche Aufgaben der EKD
41.
01.09.2024
14. Sonntag nach Trinitatis
Für diakonische Arbeit
Wird der Sonntag der Diakonie nicht an diesem Sonntag begangen, ist die Kollekte entsprechend auszutauschen.
3
42.
08.09.2024
15. Sonntag nach Trinitatis
Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck
43.
15.09.2024
16. Sonntag nach Trinitatis
Für die Männerarbeit in Westfalen und für die Evangelische Arbeitnehmerbewegung
44.
22.09.2024
17. Sonntag nach Trinitatis
Für die Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler
45.
29.09.2024
18. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
IV. Quartal
Nr.
Datum
Name des Sonntags/Feiertags
Zweckbestimmung
46.
06.10.2024
19. Sonntag nach Trinitatis, Erntedankfest
Für Brot für die Welt
Wird das Erntedankfest nicht an diesem Sonntag begangen, ist die Kollekte entsprechend auszutauschen.
4
47.
F
13.10.2024
20. Sonntag nach Trinitatis
Für die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“
48.
F
20.10.2024
21. Sonntag nach Trinitatis
Für den Evangelischen Bund
49.
F
27.10.2024
22. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
50.
31.10.2024
Reformationstag
Für das Gustav-Adolf-Werk der Evangelische Kirche von Westfalen
51.
03.11.2024
23. Sonntag nach Trinitatis
Für die Straffälligenhilfe
52.
10.11.2024
Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
53.
17.11.2024
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres, Volkstrauertag
Für Projekte christlicher Friedensdienste
54.
20.11.2024
Buß- und Bettag
Für die Diakonie in der EKD
55.
24.11.2024
Letzter Sonntag des Kirchenjahres, Ewigkeitssonntag
Für die Altenarbeit und die Hospizarbeit
56.
01.12.2024
1. Advent
Für die Hilfe für Schwangere in Notlagen
57.
08.12.2024
2. Advent
Für die Arbeit mit Ausländern und Flüchtlingen in Westfalen
58.
15.12.2024
3. Advent
Für die kirchliche Umweltarbeit
59.
F
22.12.2024
4. Advent
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
60.
F
24.12.2024
Heiligabend
Für Brot für die Welt
61.
F
25.12.2024
Weihnachtsfest
Für die Beratungsarbeit mit jungen Frauen und Familien in Not
62.
F
26.12.2024
2.Weihnachtstag
Für Projekte für Menschen mit Behinderung
63.
F
29.12.2024
1. Sonntag nach Weihnachten
Für den Dienst an wohnungslosen Menschen
64.
F
31.12.2024
Silvester
Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck

Personalnachrichten

Nr. 16Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Ordinationen

Pfarrerin Valeria Danckwerth am 7. Mai 2023 in Niederbörde,
Pfarrer Daniel Fuhrwerk am 9. April 2023 in Hagen,
Pfarrerin Janne Holzmann am 4. Juni 2023 in Herne,
Pfarrerin Friederike Melloh am 4. Juni 2023 in Recklinghausen,
Pfarrerin Hanna Sprakel-Fungipani am 18. Mai 2023 in Fröndenberg,
Pfarrerin Kira Weweler am 29. Mai 2023 in Steinheim,
Pfarrerin Rahmadwati Yu-Riemer am 2. April 2023 in Laar.

Berufungen

Pfarrer Alexander Jasczyk zum Pfarrer der 3. Pfarrstelle der Ev. Martin-Luther-Kirchengemeinde Bergkamen, Ev. Kirchenkreis Unna.

Beurlaubungen

Pfarrer Joachim Eisemann gemäß § 70 PfDG.EKD für die Zeit vom 1. August 2023 bis zum Ablauf des 31. Juli 2031,
Pfarrerin Dr. Gudrun Löwner, infolge der weiteren Berufung als Pfarrerin des Ev.-luth. Missionswerkes in Niedersachen mit Wirkung vom 1. Juni 2024 bis zum Ablauf des 31. August 2024 (§ 70 PfDG.EKD).

Ruhestand

Pfarrerin Eva Binder, Ev. Kirchenkreis Minden, zum 1. August 2023,
Pfarrerin Matina Bogdan, 5.2 Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Bielefeld, zum 1. August 2023,
Pfarrer Ulrich Gressog, 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Spenge, Ev. Kirchenkreis Herford, zum 1. August 2023,
Pfarrer Ekkehard Karottki, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kleinenbremen, Ev. Kirchenkreis Minden, zum 1. August 2023,
Pfarrer Dr. Manfred Karsch, 3. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Herford, zum 1. August 2023,
Pfarrer Wolfgang Mann, Ev. Kirchenkreis Hamm, zum 1. August 2023,
Pfarrerin Sabine Mose, Ev. Kirchenkreis Bochum, zum 1. August 2023,
Pfarrer Dr. Uwe Renfordt, 3. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede, Ev. Kirchenkreis Schwelm, zum 1. August 2023,
Pfarrer Uwe Schneider, Ev. Kirchenkreis Herford, zum 1. August 2023,
Pfarrer Gerhard Springer, 1. Pfarrstelle der Ev. Noah-Kirchengemeinde Dortmund, Ev. Kirchenkreis Dortmund, zum 1. August 2023,
Pfarrerin Frauke Wehrmann-Plaga, 18. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Soest-Arnsberg, zum 1. August 2023.

Todesfälle

Pfarrer i. R. Herbert Sieffers, zuletzt Pfarrer der Ev. Friedenskirchengemeinde Bergkamen, Ev. Kirchenkreis Unna, am 2. Juni 2023 im Alter von 84 Jahren.

Rezensionen

Die Buchbesprechungen werden allein von den jeweiligen Rezensentinnen und Rezensenten verantwortet.

Nr. 17Hans-Martin Lübking:
„Kurz und gut: Gottesdienst-Agende.
Gebete, Texte und Anregungen für alle Sonn- und Feiertage“
Rezensent: Gerd Kerl

Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2023, 1. Auflage, 176 Seiten, mit Lesebändchen und Einstecktasche, durchgehend vierfarbig gestaltet, Hardcover, Pappband, 22 €, ISBN 978-3-579-06542-7
Der Verfasser, langjähriger Leiter des Pädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche von Westfalen in Villigst und Honorarprofessor für praktische Theologie an der Universität Münster, hat in seinem Ruhestand regelmäßig Gottesdienstvertretungen in Dortmunder Innenstadtkirchen angenommen. Aus dieser Arbeit ist das Arbeitsbuch zur Vorbereitung von Gottesdiensten entstanden. Bearbeitet wurden vom Verfasser alle Sonn- und Festtage des Kirchenjahres sowie der 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – und der 9. November – Tag des Gedenkens an die Novemberpogrome. Die Feier des heiligen Abendmahls findet keine Berücksichtigung.
Jeder Feiertag hat den gleichen Aufbau: Zunächst wird der Wochenspruch abgedruckt. Ihm entspricht eine sog. Lebensweisheit. Hierbei handelt sich um kleine Texte aus der Literatur, die das Thema des Wochenspruchs aufnehmen oder vertiefen – eine Fundgrube auch für Kurzandachten in der Gemeindearbeit. Es folgt der Psalm des Sonntags oder Festtags nach der Ordnung der Gottesdiensttexte von 2018. Unter der Überschrift „Lesungen“ werden dann die Texte der Perikopenreihen I–VI abgedruckt. Hier wäre es hilfreich gewesen, kurz anzugeben, welches jeweils das Evangelium, die Epistel und der alttestamentliche Lesungstext des Sonn- oder Festtags ist.
Die Liedvorschläge beziehen sich in der Regel auf das Evangelische Gesangbuch. Es folgt jeweils ein Vorbereitungsgebet. Die Sprache dieser Gebete ist eindringlich und berührend. Für jeden Sonntag hat der Autor einen Gnadenspruch ausgesucht. Dieser ist Bestandteil der unierten Gottesdiensttradition. Sie findet sich in unserem Evangelischen Gottesdienstbuch als Grundform I Zweite Form wieder. In der Grundform I Erste Form folgen die Gesänge Kyrie und Gloria ohne Gnadenspruch nacheinander. Ein kleiner Hinweis auf diesen Sachverhalt wäre hilfreich gewesen. Diejenigen, die in der Eingangsliturgie den Gnadenspruch zusprechen, finden eine großartige Auswahl aus der Fülle der biblischen Bücher. Das Tagesgebet schließt den ersten Teil des Gottesdienstes unter der Überschrift „Eröffnung und Anrufung“ ab. Es konzentriert herkömmlich in wenigen Zeilen die Texte des Eingangsteils. Hier geht der Autor einen anderen Weg. Seine Tagesgebete sind Meditationen des Themas des Sonntags/Festtags mit dem Versuch, dieses Thema mit dem Leben der Zuhörenden zu verbinden. Dabei sind eindringliche, aber an dieser Stelle des Gottesdienstes auch durchaus lange Texte entstanden.
Hallelujavers und Fürbitten gehören zum weiteren Textangebot des Buches. Am Ende des liturgischen Angebots findet sich unter dem Stichwort „Anregung“ jeweils ein Textbeitrag zum Thema des Gottesdienstes. Es ist eine kluge und lesenswerte Sammlung von Anekdoten und Geschichten. Die Frage, wie diese guten Texte und Geschichten ihren Platz im Gottesdienst haben können und nicht die biblischen Texte an die Wand spielen, muss jede Liturgin oder jeder Liturg für sich beantworten. Es ist ein optisch schönes Buch, das hier vorliegt und die Arbeit am Gottesdienst auf jeden Fall bereichert.
An dieser Stelle wird die Werbung der Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH (HKD) angezeigt.
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Westfalen, Das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD
Redaktion:Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de
Abonnentenverwaltung:Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Herstellung:wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Der Jahresabonnementpreis beträgt 40 € (inklusive Versandkosten); der Einzelpreis beträgt 4 € (inklusive Versandkosten).
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar.
Das Jahresabonnement kann schriftlich beim Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich