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Arbeitsmedizin in der Kirche
Betreuungsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

Bekanntmachung des Landeskirchenamtes vom 7. Juni 2011

(KABl. 2011 S. 143)

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Auch in der Arbeitswelt der Kirche (z. B. Kirchengemeinden, Friedhöfe, Kindertagesstätten, Pflegeheime) existieren vielfältige Einflüsse und Belastungen, die die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefährden. Um die möglichen gesundheitsgefährdenden Belastungen zu erkennen, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit zu erstellen und entsprechende Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen zu veranlassen. Dabei wird er durch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Koordinatorinnen/Koordinatoren und Ortskräfte) unterstützt.
Für die arbeitsmedizinische Betreuung besteht seit 1998 ein Betreuungsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH.
Dieser Vertrag gilt für alle evangelischen Kirchengemeinden und deren unselbstständige Einrichtungen sowie die Verwaltungen, Einrichtungen und Werke der Gliedkirchen der EKD, sofern diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (z. B. GmbH oder eingetragener Verein). Mit diesem Vertrag sind die arbeitsmedizinische Betreuung aller Mitarbeitenden, die vorgeschriebenen Vorsorgemaßnahmen und die arbeitsmedizinisch notwendigen Leistungen pauschal abgedeckt. Den Einrichtungen entstehen lediglich Kosten für veranlasste Untersuchungen, die im Arbeitsschutz nicht vorgeschrieben sind.
Primäres Ziel der betriebsärztlichen Arbeit ist es, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.
Mit Einführung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) werden Vorsorgeuntersuchungen aufgeteilt in:
  • Pflichtuntersuchungen,
  • Angebotsuntersuchungen,
  • Allgemeine Untersuchungen.
Die für das Personal verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ihr zuständiges B A D-Zentrum kennen (unterstützen kann hier die B A D GmbH – www.bad-gmbh.de und die EFAS – www.efas-online.de). Über die B A D-Homepage ist das nächstgelegene B A D-Zentrum feststellbar (PLZ-Suche).
Typische Belastungen und arbeitsmedizinische Betreuung im kirchlichen Arbeitsalltag
Kirchengemeinden, Friedhöfe und Forst
Mögliche gesundheitliche Gefährdungen
Belastungen und Beschwerden der Wirbelsäule können bei den Küster/innen, Beschäftigten auf dem Friedhof, Reinigungskräften und beim Büropersonal auftreten. Hautbelastungen durch den Umgang mit Wasser und Verschmutzungen bestehen bei Reinigungskräften und bei Mitarbeitenden im Friedhofsbereich. Auch Schimmelpilzbelastungen können in Einrichtungen und Kirchen Beratungsbedarf zur Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter/innen auslösen.
Allgemeine betriebsärztliche Beratung und Betreuung
Begehungen und Beratungen zur Gestaltung der (Bildschirm-)Arbeitsplätze und zum organisatorischen Arbeitsschutz (z. B. Erste Hilfe, Unterweisungen) sind alle sechs Jahre vorgesehen. Begehungen von Friedhöfen mit kirchlichen Mitarbeiter/innen sind ca. alle 3 Jahre durchzuführen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Bei durchschnittlich mehr als 2 Stunden täglicher Arbeit am Bildschirm ist eine Angebotsuntersuchung zur Sehfähigkeit der Augen anzubieten.
Bei Arbeiten mit direktem Kontakt mit Wasser oder Tragen von Gummihandschuhen („Feuchtarbeit“) kann es vermehrt zu Hauterkrankungen kommen. Deshalb sind den Mitarbeitenden in Abhängigkeit von der Dauer der Feuchtarbeit Angebots- oder Pflichtuntersuchungen zu unterbreiten (siehe Tabelle). Dies betrifft besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reinigungs- und Gartenbereich.
Friedhofsbeschäftigte, die gefährliche Baumarbeiten (z. B. Beisteigen von Bäumen, Arbeiten mit der Motorsäge) durchführen, muss eine besondere Untersuchung (H 9 „Baumarbeiten“) angeboten werden.
Vertragsleistungen für Kirchengemeinden, Friedhöfe und Forst
Leistungen
Bemerkungen
Begehung und Beratung des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz (bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, Maßnahmen wie das Tragen von Schutzhandschuhen und die Anwendung von Hautschutz empfehlen, geeignete Arbeitsmittel vorschlagen, Erste Hilfe organisieren u. Ä.)
i. d. R. Intervall 3 Jahre (Friedhof, Forst) und 6 Jahre (Kirchengemeinde)
Beratung des Arbeitgebers über Maßnahmen bei Langzeiterkrankten und Schwerbehinderten
z. B. zur betrieblichen Wiedereingliederung
Pflichtuntersuchungen
Arbeiten mit Infektionsgefahr (Borreliose durch Zeckenbiss bei Forstarbeiten), Frühsommer-Meningo-Encephalitis (FSME) durch Zeckenbiss in FSME-Gebieten (Süddeutschland)
Beratung, ggf. Impfangebot bzgl. FSME
Arbeiten mit Lärm L EX,8h  ≥85d (BA) (Werkstätten, Forst)
Lärmpegel gemessen über 8 Std.
Feuchtarbeit > 4 Std./Tag
Arbeitsaufenthalt im Ausland
notwendige Impfungen müssen angeboten werden
Angebotsuntersuchungen
Sehfähigkeit zur Bildschirmarbeit
Arbeiten mit Lärm L EX,8h  ≥80d (BA) (Werkstätten, Forst)
Lärmpegel gemessen über 8 Std.
Arbeiten mit Exposition durch Vibrationen (z. B. Heckenscheren, Geräte in der Grünpflege)
siehe Anhang
Feuchtarbeit > 2 Std./Tag
Allgemeine Untersuchungen
Untersuchung bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit
Beratung und/oder Untersuchung des Langzeiterkrankten oder des Schwerbehinderten
z. B. Empfehlung von Rehabilitationsmaßahmen, stufenweise (z. B. stundenweise) Wiedereingliederung
Vorsorgeuntersuchungen nach den Grundsätzen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, z. B. Baumarbeiten (H 9)
nach den Forderungen der GartenbauBG
Mutterschutzberatung und/oder Mutterschutzuntersuchung (je nach Gefährdungsbeurteilung mit Immunitätskontrolle)
Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeiterin, ggf. betriebsärztliche Empfehlung aussprechen
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
bis 18. Lebensjahr, mit Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchung auf Fahreignung aus besonderem Anlass
z. B. forstwirtschaftliche Fahrtätigkeit, nach Krankheit
Nicht im Vertrag aufgenommen:
Bemerkungen
Untersuchungen für Ehrenamtliche, Praktikanten/innen (z. B. Anerkennungsjahr) und Betreute (z. B. Jugendwerkstatt)
keine Beschäftigten im Sinne des Vertrages
Impfungen ohne arbeitsrechtlichen Hintergrund: Tetanus-Diphtherie, Grippe u. a.
Einstellungsuntersuchung (der Umfang ist vom Arbeitgeber festzulegen)
z. B. ärztliche Untersuchung, Blut- und Urinuntersuchung
Sozialmedizinische und beamtenrechtliche Untersuchung oder Begutachtungen bezüglich Erwerbsfähigkeit
z. B. ärztliche Untersuchung, Blut- und Urinuntersuchung, Sehtest, EKG
Verwaltung
Mögliche gesundheitliche Gefährdungen
Im Vordergrund stehen Belastungen, die durch die Arbeit am Bildschirmgerät entstehen können. Hierzu zählen u. a. Fehlhaltungen, Rückenschmerzen, Verspannungen und Sehbeschwerden. Weiter gehende Gefährdungen können in Druckereien (evtl. Lärm, Lösemittel), bei Reinigungsarbeiten („Feuchtarbeit“), in Archiven (Staub, Schimmelpilzbelastungen) und Küchen („Feuchtarbeit“) auftreten.
Allgemeine betriebsärztliche Betreuung
Im Rahmen der alle 3 Jahre vorgesehenen Begehung stehen arbeitsmedizinische Beratungen zur Ergonomie des Bildschirmarbeitsplatzes im Vordergrund. Bei entsprechenden Arbeitsplätzen wird zu den möglichen Belastungen beraten und evtl. notwendige Vorsorgeuntersuchungen festgelegt.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Der Arbeitgeber hat alle fünf Jahre (bei Beschäftigten über 40 Jahre alle drei Jahre) eine Angebotsuntersuchung zur Sehfähigkeit anzubieten.
In Werkstätten ist ggf. eine Angebotsuntersuchung „Arbeiten mit Lärm“ erforderlich.
Vertragsleistungen für Verwaltungen
Leistungen
Bemerkungen
Begehung und Beratung des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz (bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, Maßnahmen wie das Tragen von Schutzhandschuhen und die Anwendung von Hautschutz empfehlen, geeignete Arbeitsmittel vorschlagen, Erste Hilfe organisieren u. Ä.)
i. d. R. Intervall 3 Jahre
Beratung des Arbeitgebers über Maßnahmen bei Langzeiterkrankten und Schwerbehinderten
z. B. zur betrieblichen Wiedereingliederung
Pflichtuntersuchungen
Feuchtarbeit > 4 Std./Tag
Arbeiten mit Lärm L EX,8h  ≥85d (BA) (Werkstätten)
Lärmpegel gemessen über 8 Std.
Arbeitsaufenthalt im Ausland
notwendige Impfungen müssen angeboten werden
Angebotsuntersuchungen
Sehfähigkeit zur Bildschirmarbeit
Feuchtarbeit > 2 Std./Tag
Arbeiten mit Lärm L EX,8h  ≥80d (BA) (Werkstätten)
Allgemeine Untersuchungen
Untersuchungen bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit
Beratung und/oder Untersuchung von Langzeiterkrankten oder von Schwerbehinderten
z. B. Empfehlung von Rehabilitationsmaßnahmen, stufenweise (z. B. stundenweise) Wiedereingliederung
Mutterschutzberatung und/oder Mutterschutzuntersuchung (je nach Gefährdungsbeurteilung mit Immunitätskontrolle)
Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeiterin, ggf. betriebsärztliche Empfehlung aussprechen
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
bis 18. Lebensjahr, mit Untersuchungsberechtigungsschein
Nicht im Vertrag aufgenommen:
Bemerkungen
Untersuchungen für Ehrenamtliche, Praktikanten/innen (z. B. Anerkennungsjahr) und Betreute (z. B. Jugendwerkstatt)
keine Beschäftigten im Sinne des Vertrages
Impfungen ohne arbeitsrechtlichen Hintergrund: Tetanus-Diphtherie, Grippe u. a.
Einstellungsuntersuchung (der Umfang ist vom Arbeitgeber festzulegen)
z. B. ärztliche Untersuchung, Blut- und Urinuntersuchung
Sozialmedizinische und beamtenrechtliche Untersuchung oder Begutachtungen bezüglich Erwerbsfähigkeit
z. B. ärztliche Untersuchung, Blut- und Urinuntersuchung, Sehtest, EKG
Kindertagesstätten
Mögliche gesundheitliche Gefährdungen
Aus Sicht der Arbeitsmedizin bestehen in Kindertagesstätten für Erzieher/innen Gefährdungen und Belastungen insbesondere durch Infektionskrankheiten (z. B. sog. Kinderkrankheiten), durch das Sitzen auf zu kleinen Stühlen und evtl. durch die Einwirkung von Lärm. Beim Küchenpersonal und bei Reinigungskräften können Hautbelastungen durch den Umgang mit Wasser (sog. „Feuchtarbeit“) auftreten. Bei engem Kontakt zu den Kindern bestehen auch beim Küchenpersonal und bei den Reinigungskräften zusätzliche Infektionsgefährdungen.
Allgemeine betriebsärztliche Betreuung
Etwa alle vier Jahre werden die Einrichtungen begangen und beraten. Dabei wird der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Gefährdungen unterstützt.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Das Personal im Kindergarten, das regelmäßig direkten und körperlichen Kontakt zu vorschulischen Kindern hat, ist bezüglich Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten zu untersuchen (Befragung, Überprüfung des Impfausweises, Beratung, vereinzelt Blutuntersuchungen und evtl. Impfung). Bei besonderen Gefährdungen (z. B. regelmäßiges Windelwechseln in Krippen, sozialpädagogische Sondereinrichtung) kann es notwendig sein, den Mitarbeiter/innen eine Hepatitis-A- und/oder -B-Impfung anzubieten. Bei regelmäßig direkten und körperlichen Kontakt zu Kindern ist diese Untersuchung auch bei den Küchen- und Reinigungskräften zu veranlassen. Bezüglich „Feuchtarbeit“ wird auf den Abschnitt „Kirchengemeinden, Friedhöfe und Forst“ verwiesen.
Nach dem Mutterschutzgesetz ist bei Schwangeren in Kinderbetreuungseinrichtungen zu klären, ob Infektionsrisiken bestehen, die eine weitere Beschäftigung in der Einrichtung verbieten oder einschränken. Hierzu gehört auch die Überprüfung des Immunstatus, deren Umfang sich nach den Forderungen der staatlichen Aufsichtsbehörde richtet. Der Betriebsarzt/Die Betriebsärztin erstellt mithilfe der Gefährdungsbeurteilung und der durchgeführten Antikörperkontrolle eine betriebsärztliche Empfehlung, in der Beschäftigungseinschränkungen oder -verbote dokumentiert werden.
Vertragsleistungen für Kindertagesstätten
Leistungen
Bemerkungen
Begehung und Beratung des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz (bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, Maßnahmen wie das Tragen von Schutzhandschuhen und die Anwendung von Hautschutz empfehlen, geeignete Arbeitsmittel vorschlagen, Erste Hilfe organisieren u. Ä.)
i. d. R. Intervall 3 Jahre
Beratung des Arbeitgebers über Maßnahmen bei Langzeiterkrankten und Schwerbehinderten
z. B. zur betrieblichen Wiedereingliederung
Pflichtuntersuchungen
Arbeiten mit Infektionsgefahr, hier Untersuchung „Biostoffe Kinderbetreuung“ inkl. Impfleistung
in Krippen ggf. mit Hepatitis-A-Impfangebot siehe Merkblatt „Infektionsschutz in Kindertagesstätten“
Feuchtarbeit > 4 Std./Tag
Angebotsuntersuchungen
Sehfähigkeit zur Bildschirmarbeit
Feuchtarbeit > 2 Std./Tag
Allgemeine Untersuchungen
Untersuchungen bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit
Beratung und/oder Untersuchung von Langzeiterkrankten oder von Schwerbehinderten
z. B. Empfehlung von Rehabilitationsmaßnahmen, stufenweise (z. B. stundenweise) Wiedereingliederung
Mutterschutzberatung und/oder Mutterschutzuntersuchung (je nach Gefährdungsbeurteilung mit Immunitätskontrolle)
Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeiterin, ggf. betriebsärztliche Empfehlung aussprechen
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
bis 18. Lebensjahr, mit Untersuchungsberechtigungsschein
Nicht im Vertrag aufgenommen:
Bemerkungen
Untersuchungen für Ehrenamtliche, Praktikanten/innen (z. B. Anerkennungsjahr) und Betreute (z. B. Jugendwerkstatt)
keine Beschäftigten im Sinne des Vertrages
Impfungen ohne arbeitsrechtlichen Hintergrund: Tetanus-Diphtherie, Grippe u. a.
Einstellungsuntersuchung (der Umfang ist vom Arbeitgeber festzulegen)
z. B. ärztliche Untersuchung, Blut- und Urinuntersuchung
Sozialmedizinische und beamtenrechtliche Untersuchung oder Begutachtungen bezüglich Erwerbsfähigkeit
z. B. ärztliche Untersuchung, Blut- und Urinuntersuchung, Sehtest, EKG
Diakoniestationen und Pflegeheime
Mögliche gesundheitliche Gefährdungen
Bei pflegerischen Tätigkeiten bestehen Infektionsrisiken (insbes. Hepatitis B und evtl. C), Hautgefährdungen
(Tragen von Handschuhen, Einwirkungen von Desinfektionsmitteln und regelmäßiger Kontakt zu Wasser) und Belastungen der Wirbelsäule.
Allgemeine betriebsärztliche Betreuung
Ein regelmäßiger Kontakt mit dem Arbeitsmediziner/der Arbeitsmedizinerin ist alle drei Jahre vorgesehen (Beratung und Begehung).
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Wegen der Infektionsgefahr im Bereich der Pflege (regelmäßiger Kontakt mit Körperflüssigkeiten z. B. beim Blutabnehmen, Spritze oder Wechseln von Inkontinenzmaterial) ist die Durchführung einer Pflichtuntersuchung („Biostoff Pflege“) Beschäftigungsvoraussetzung für die Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber muss Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus gefährdet sind, die Hepatitis-B-Impfung kostenfrei anbieten.
Bei der Planung der Vorsorgeuntersuchungen ist die Untersuchung zur Feuchtarbeit zu berücksichtigen (Einzelheiten siehe im Abschnitt „Kirchengemeinden, Friedhöfe und Forst“).
Vertragsleistung für Diakoniestationen/stationäre Altenpflege
Leistungen
Bemerkungen
Begehung und Beratung des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz (bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, Maßnahmen wie das Tragen von Schutzhandschuhen und die Anwendung von Hautschutz empfehlen, geeignete Arbeitsmittel vorschlagen, Erste Hilfe organisieren u. Ä.)
i. d. R. Intervall 3 Jahre
Beratung des Arbeitgebers über Maßnahmen bei Langzeiterkrankten und Schwerbehinderten
z. B. zur betrieblichen Wiedereingliederung
Pflichtuntersuchungen
Arbeiten mit Infektionsgefahr, hier Untersuchung „Biostoffe Pflege“ incl. Hepatitis-B- und -C-Antikörper und Impfleistung nach Gefährdungsbeurteilung
ggf. Hepatitis-A-Impfangebot in der Kinderpflege
Feuchtarbeit > 4 Std./Tag
Angebotsuntersuchungen
Sehfähigkeit zur Bildschirmarbeit
Feuchtarbeit > 2 Std./Tag
Allgemeine Untersuchungen
Untersuchungen bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit
Beratung und/oder Untersuchung von Langzeiterkrankten oder von Schwerbehinderten
z. B. Empfehlung von Rehabilitationsmaßnahmen, stufenweise (z. B. stundenweise) Wiedereingliederung
Mutterschutzberatung und/oder Mutterschutzuntersuchung (je nach Gefährdungsbeurteilung mit Immunitätskontrolle)
Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeiterin, ggf. betriebsärztliche Empfehlung aussprechen
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
bis 18. Lebensjahr, mit Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchung auf Fahreignung aus besonderem Anlass
z. B. nach Unfällen, langer Krankheit
Nicht im Vertrag aufgenommen:
Bemerkungen
Untersuchungen für Ehrenamtliche, Praktikanten/innen (z. B. Anerkennungsjahr) und Betreute (z. B. Jugendwerkstatt)
keine Beschäftigten im Sinne des Vertrages
Impfungen ohne arbeitsrechtlichen Hintergrund: Tetanus-Diphtherie, Grippe u. a.
Einstellungsuntersuchung (der Umfang ist vom Arbeitgeber festzulegen)
z. B. ärztliche Untersuchung, Blut- und Urinuntersuchung
Sozialmedizinische und beamtenrechtliche Untersuchung oder Begutachtungen bezüglich Erwerbsfähigkeit
z. B. ärztliche Untersuchung, Blut- und Urinuntersuchung, Sehtest, EKG
Anhang
Umfang und Untersuchungsabstände von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Untersuchung der Sehfähigkeit bei Arbeiten am Bildschirm
Befragung zu Beschwerden und Krankheiten, die mit der Tätigkeit in Verbindung stehen können. Screening-Untersuchung der Augen mit Sehtestgerät. Evtl. Beratung zu einer Bildschirmbrille. Untersuchungsabstände: i. d. R. 5 Jahre, ab 40. Lebensjahr 3 Jahre. Ausstellen einer Bescheinigung.
Untersuchung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen („Biostoffe Pflege“, analog zu G 42)
Bei regelmäßigem Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. Blut, Urin, Ausscheidungen) müssen Pflichtuntersuchungen durchgeführt werden. Befragung zur Krankheitsvorgeschichte und der beruflichen Tätigkeiten, Impfbuch-Kontrolle, körperliche Untersuchung, Urin- und Blutuntersuchung (evtl. Hepatitis-B-Serologie, Beratung, evtl. Impfung/en). Untersuchungsabstände: i. d. R. 3 Jahre. Ausstellen einer Bescheinigung.
Untersuchung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen („Biostoffe-Kinderbetreuung“)
Die Erstuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung: Befragung zur Krankheitsvorgeschichte und der beruflichen Tätigkeiten, Impfbuch-Kontrolle, evtl. Windpocken-Serologie, Beratung insbesondere zu Impfungen, evtl. Impfung/en. Bei entsprechender Gefährdung (Betreuung eines Hepatitis-B-positiven Kindes) Erweiterung auf Hepatitis-B-Serologie. In Krippen Angebot für eine Hepatitis-A-Impfung. Nachuntersuchungen sind nur dann erforderlich, wenn es keine dauerhafte Immunität gegen den/die Erreger gibt. Untersuchungsabstände in Bezug auf Keuchhusten (Pertussis) in der Regel alle 10 Jahre, weil dann die Immunität gegen Keuchhusten nachlässt. Ausstellen einer Bescheinigung.
Untersuchung bei Feuchtarbeit (analog zu G 24)
In Abhängigkeit von der Dauer der Feuchtarbeit entweder Pflicht- (> 4 Std./Tag) oder Angebotsuntersuchung (> 2 Std./Tag). Befragung zur Krankheitsvorgeschichte und der beruflichen Tätigkeiten, Inspektion der relevanten Hautpartien, Beratung zum Hautschutz und zu Schutzhandschuhen. Untersuchungsabstände: i. d. R. 5 Jahre. Ausstellen einer Bescheinigung.
Untersuchung zum Führen von Fahrzeugen aus besonderem Anlass
Im Rahmen dieser Eignungsuntersuchung Befragung zur Krankheitsvorgeschichte und der beruflichen Tätigkeiten, körperliche Untersuchung, Urinuntersuchung, Sehtest, Überprüfung des Gesichtsfeldes (ohne Gerät), evtl. zusätzliche Leistungen bei entsprechender Notwendigkeit (z. B. Labor, Gesichtsfelduntersuchung mit Gerät), Beratung. Ausstellen einer Bescheinigung.
Untersuchung bei gefährlichen Baumarbeiten/H 9
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gefährliche Baumarbeiten durchführen (z. B. Besteigen von Bäumen, Arbeiten mit der Motorsäge), muss eine besondere Untersuchung angeboten werden: Hierzu zählen Befragung zur Krankheitsvorgeschichte und der beruflichen Tätigkeiten, körperliche Untersuchung, Urin- und Blutuntersuchung, Sehtest, Hörtest, EKG, ab dem 40. Lebensjahr Belastungs-EKG, Beratung. Untersuchungsabstände: i. d. R. 3 Jahre. Ausstellen einer Bescheinigung.
Untersuchung und Beratung vor Auslandseinsätzen (analog zu G 35)
Hierunter fallen Auslandseinsätze in besondere tropische Gebiete mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. Zu dieser Pflichtuntersuchung zählen die Befragung zu der Krankheitsvorgeschichte, der beruflichen Tätigkeit und dem Auslandseinsatz sowie die körperliche Untersuchung, Urin- und Blutuntersuchung. Bei Einsätzen unter drei Monaten reicht eine Beratung mit anschließender Impfung aus. Impfungen erfolgen zulasten des Vertrages. Untersuchungsabstände: 24–36 Monate oder bei Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt von über 1 Jahr. Ausstellen einer Bescheinigung.
Untersuchung für Lärmarbeitsplätze (analog zu G 20)
In Abhängigkeit des Beurteilungspegels (über den Tag bzw. die Schicht gemittelte Lärmwerte) sind Angebots- oder Pflichtuntersuchungen durchzuführen. Hierzu zählt die Befragung zu Belastungen am Arbeitsplatz, zu Schutzmaßnahmen und zur gehörbezogenen Krankheitsvorgeschichte sowie Hörtest und Beratung zum Gehörschutz. Untersuchungsabstände in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel alle drei bis fünf Jahre, nach Erstuntersuchung nach einem Jahr. Ausstellen einer Bescheinigung.
Untersuchung bei Arbeiten mit Vibrationen (analog zu G 46)
In Abhängigkeit sogenannter Expositionsgrenzwerte sind Angebots- oder Pflichtuntersuchungen durchzuführen. Man unterscheidet Hand-Arm-Vibrationen (z. B. durch Schlagbohrer oder Motorsägen verursacht) und Ganzkörpervibrationen (z. B. durch das Führen von Baggern oder Landmaschinen verursacht). Befragung zu Belastungen am Arbeitsplatz, körperliche Untersuchung der relevanten Muskel-/Skelettpartien, Beratung, Schutzmaßnahmen. Untersuchungsabstände alle 5 Jahre, ab dem 40. Lebensjahr alle 3 Jahre. Ausstellen einer Bescheinigung.
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